1noun
caeditora
Definitionen
- 1.weibliche Person, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
- 2.weibliche Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift und weitere) bestimmt und deren Umsetzung überwacht