1noun
caclàusula
Definitionen
- 1.Boolesche Funktion, die ausschließlich durch die disjunktive Verknüpfung von Literalen gebildet wird
- 2.genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen
- 3.Vermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz